Die Videoüberwachung mittels CCTV-Systemen wird in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften durchgeführt. Ziel ist es, das Recht auf Privatsphäre der überwachten Personen zu schützen und sicherzustellen, dass die Aufzeichnungen nicht missbräuchlich verwendet werden.
Ist der jeweilige Grundeigentümer des Objekts in dem die CCTV Anlage installiert ist.
Sicherung unserer Waren und Infrastruktur, Gewährleistung der Sicherheit für Personal und Dritte, Aufdeckung von Straftaten
Im Falles eines Verdachts einer Straftat, zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sowie bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung, können die Videoaufzeichnungen an die zuständigen Stellen wie z.B. an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden. Zudem können Drittdienstleister eingesetzt werden, die in bestimmten Fällen Zugriff auf die Aufzeichnungen haben (z.B. Sicherheitspersonal).
Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie dies der Zweck erfordert und anschliessend gelöscht. Eine Löschung erfolgt spätestens mit Erreichen des Beweissicherungszwecks.
Aktueller Stand: 05.06.2023
Personen, die in einem Video erfasst sind, haben das Recht auf Selbstauskunft. Das bedeutet, dass sie erfahren können, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.
Ansprechpartner: Apleona Schweiz AG
E-Mail: parkleitzentrale-pnoe.ch-hsg@apleona.com
Telefon: +41 44 311 90 91
Adresse: Binzmühlestrasse 81, 8050 Zürich
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